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Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen und vollstreckbaren Urkunden > 30 Jahre
Ansprüche, die durch die im Insolvenzverfahren erfolgte Feststellung vollstreckbar
geworden sind > 30 Jahre
Herausgabeansprüche aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten > 30 Jahre
familien- und erbrechtliche Ansprüche > 30 Jahre
Ansprüche aus Übertragung des Eigentums an einem Grundstück > 10 Jahre
werkvertragliche Gewährleistungsansprüche für Mängel eines Bauwerks > 5 Jahre
kauf- und werkvertragliche Gewährleistungsansprüche > 2 Jahre
Ersatzansprüche (Renovierungskosten, Reparaturkosten) des Vermieters wegen
Veränderungen oder Verschlechterungen der vermieteten Wohnung > 6 Monate
Aufwendungsersatzansprüche des Mieters > 6 Monate
Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter, Einrichtungen aus der Mietwohnung
zu entfernen (Anspruch auf Gestattung der Wegnahme von Einrichtungen) > 6 Monate
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Achtung! Eine Mahnung unterbricht niemals die Verjährung!
Sicher können Computer Probleme lösen, Informationen speichern, kombinieren und Spiele
spielen - aber es macht Ihnen keinen Spaß. Leo Calvin Rosten
Uns macht es Spaß, Ihnen bei Ihren Problemen mit säumigen Zahlern zu helfen - und noch
mehr Spaß macht es uns, wenn wir dabei erfolgreich sind, denn nur wenn wir Erfolg haben
verdienen wir auch unser Geld.
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men das Rechnungen schreibt, oder für Handwerksbetriebe, Dienstleistungs- und Handels-
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